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Allgemeine Geschäftsbedingungen der APERCO AG
§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
- Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der
APERCO AG mit ihren Kunden, auch wenn auf sie nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
- Verbraucher i.S.d. Geschäftsbeziehungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung
getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet
werden kann.
Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige
Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen
oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Auftraggeber i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich
schriftlich zugestimmt.
§ 2 Auftragserteilung
- Die Angebote der APERCO AG sind bis zur Zuschlagserteilung freibleibend.
- Mit der Bestellung eines Werkes erklärt der Auftraggeber verbindlich, den Auftrag erteilen zu
wollen.
Die APERCO AG ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen
nach Eingang bei ihm anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Übergabe des Werkes an
den Auftraggeber erklärt werden.
- Bestellt der Auftraggeber das Werk auf elektronischem Wege, wird die APERCO AG den Zugang der
Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der
Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
- Im Auftragsschreiben oder in einem Bestätigungsschreiben werden die zu erbringenden Leistungen der
APERCO AG bezeichnet und der voraussichtliche Fertigstellungstermin angegeben.
Der Auftraggeber erhält eine Durchschrift des Auftragscheins.
Preisangaben im Auftragschein können auch durch Verweisung auf die bei der APERCO AG ausliegenden Preis-
und Arbeitskataloge hinsichtlich der in Frage kommenden Positionen erfolgen.
- Sofern der Auftraggeber das Werk auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von der
APERCO AG gespeichert und dem Auftraggeber auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail
zugesandt.
§ 3 Kostenvoranschlag/Vorarbeiten
- Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen
Kostenvoranschlages; in diesem sind die Arbeiten zur Herstellung des Werkes im Einzelnen aufzuführen und
mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Die APERCO AG ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von
4 Wochen nach seiner Abgabe gebunden.
- Kostenvoranschläge sind aufgrund gesonderter Vereinbarung kostenpflichtig.
- Vorarbeiten wie die Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Projektierungsunterlagen, Plänen und
Zeichnungen, insbesondere die Erstellung des Lastenheftes, des Pflichtenheftes sowie die
Beratungsleistungen in der Planungsphase, die vom Auftraggeber angefordert werden, sind ebenfalls
aufgrund besonderer Vereinbarung vergütungspflichtig.
- Wird auf Grund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so werden ausschließlich etwaige Kosten
für den Kostenvoranschlag mit der Auftragsrechnung verrechnet. Explizit davon ausgenommen sind die Kosten
der in der Planungsphase auf Grund besonderer Vereinbarung erbrachten Leistungen. Der Gesamtpreis kann bei
der Berechnung des Auftrages nur mit Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.
§ 4 Fernabsatzvertrag mit Widerrufsklausel
- Der Verbraucher hat das Recht, seine auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb
von zwei Wochen nach Vertragsschluss zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist
in Textform gegenüber der APERCO AG oder durch Rücksendung der Ware zu erklären; zur Fristwahrung genügt
die rechtzeitige Absendung.
- Die APERCO AG behält sich vor, mit der Durchführung des Auftrages erst nach Ablauf der zweiwöchigen
Widerrufsfrist zu beginnen.
- Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen nach § 312d Abs. 1 BGB wird hiermit nach § 312d
Abs. 4 Nr. 2 BGB ausgeschlossen, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden
sind.
§ 5 Haustürgeschäfte mit Widerrufsklausel
- Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung
innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten
und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber der APERCO AG zu erklären; zur Fristwahrung
genügt die rechtzeitige Absendung.
- Die APERCO AG behält sich vor, mit der Herstellung des Werkes erst nach Ablauf der zweiwöchigen
Widerrufsfrist zu beginnen.
- Der Widerruf ist ausgeschlossen, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden
sind.
§ 6 Lieferung und Kosten
- Bei Auftragswerten über € 300,- netto erfolgen die Inlandslieferungen der APERCO AG porto- und
frachtfrei, soweit nicht ein in diesen Bedingungen angesprochener Sonderfall vorliegt.
- Soweit nicht nach diesen oder ergänzenden Bedingungen besondere Kosten für Versicherung und Verpackung
vom Kunden zu tragen sind, berechnet die APERCO AG hierfür eine Pauschale von € 7,95 (zzgl. Umsatzsteuer
in der gesetzlichen Höhe) pro Auftrag.
- Bei Lieferungen von Updates berechnet die APERCO AG die anfallenden Portokosten.
- Teillieferungen bleiben vorbehalten. Durch Teillieferungen entstehende höhere Kosten trägt die
APERCO AG.
- Lieferungen ins Ausland erfolgen stets auf Kosten und Gefahr des Kunden.
- Die Gefahr des Untergangs, des Verlusts oder der Verschlechterung der Sache sowie die Preisgefahr gehen
mit der Auslieferung der Sache an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über.
Dasselbe gilt für die Gefahr der verzögerten Leistung.
Wird die Ware vom Auftraggeber abgeholt, so geht die Gefahr mit der Anzeige der Bereitstellung auf den
Auftraggeber über.
- Die Kosten der Rücksendung von Waren trägt der Kunde, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht
der bestellten. Den Nachweis der Rücksendung hat der Kunde zu erbringen.
§ 7 Zahlung
- Preise gelten ab Geschäftssitz der APERCO AG. Die angebotenen Preise verstehen sich zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungen sind auch bei Teilleistungen zu erbringen, sofern nichts anderes
vereinbart ist. Es gelten die auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsbedingungen.
- Die APERCO AG behält sich vor, die Auftragsabwicklung gegen Nachnahme, Teilvorauskasse oder totaler
Vorauskasse vorzunehmen.
- Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so kann die APERCO AG Verzugszinsen von 5 % über
dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Diese Verzugszinsen werden berechnet für jeden
angefangenen Monat, in dem der Vertrag durch Versendung, Bereitstellung oder Auslieferung der bestellten
Waren oder der entsprechenden Dienstleistung seitens der APERCO AG erfüllt ist.
- Der Auftraggeber kann nicht mit Gegenansprüchen gegen die APERCO AG aufrechnen, es sei denn, diese
sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
§ 8 Gewährleistung
- Die APERCO AG leistet für Mängel des Werkes zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder
Neuherstellung.
- Sofern die APERCO AG die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert, sie die Beseitigung des Mangels
und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigert, die Nacherfüllung fehlschlägt oder sie dem
Auftraggeber unzumutbar ist, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung
(Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) und Schadensersatz im Rahmen der
Haftungsbeschränkung (s. § 11) statt der Leistung verlangen.
Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem
Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
- Sofern die APERCO AG die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, ist der
Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt.
- Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Werkes.
Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht, wenn der APERCO AG grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im
Falle von der APERCO AG zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des
Auftraggebers. Eine Haftung der APERCO AG nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.
- Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit
bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
- Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber durch die APERCO AG nicht.
§ 9 Soft- & Hardware
- Die APERCO AG weist ausdrücklich darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist,
Computerprogramme so zu entwickeln, dass diese unter allen denkbaren Bedingungen fehlerfrei arbeiten.
Gegenstand jeglicher Gewährleistung der APERCO AG ist die Software, die im Sinne der individualvertraglichen
Vereinbarung oder der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar ist.
- Die APERCO AG übernimmt keinerlei Haftung und Gewähr für die Fehlerfreiheit der Softwareumgebung und
der Softwareentwicklungswerkzeuge, auf denen die Leistung der APERCO AG aufbaut, sowie für die
Betriebssysteme anderer Hersteller.
- Ist ausnahmsweise die Lieferung von bestimmten Hardwarekomponenten als untergeordnete
Nebenleistungspflicht zur Softwareherstellung geschuldet, so leistet die APERCO AG hinsichtlich dieses
Punktes nur nach den nachfolgenden Bedingungen Gewähr:
- Die APERCO AG leistet nur Gewähr, wenn der Kunde zuvor außergerichtlich seine Ansprüche gegenüber
dem Dritten nicht hat durchsetzen können. Hierzu tritt die APERCO AG ihre Rechte gegen den Dritten aus
Vertrag und Garantie an den Kunden ab.
- Macht der Kunde dann seine Rechte gegenüber der APERCO AG geltend, so tritt er gleichzeitig die
ihm übertragenen Ansprüche gegen den Dritten wieder an die APERCO AG ab.
- Die APERCO AG leistet zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl für diesen Teil des Vertrages
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung dieses Teils des Vertrages (Rücktritt)
verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln,
steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
- Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt
vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Davon unberührt
bleiben Ansprüche des Auftraggebers aus Produkthaftung. Weiter unberührt davon bleiben der APERCO AG
zurechenbare Körper- und Gesundheitsschäden oder bei dem der APERCO AG zurechenbaren Verlust des
Lebens des Auftraggebers.
- Ist der Kunde Unternehmer, so beträgt die Gewährleistungspflicht zwölf Monate, andernfalls zwei
Jahre. Unternehmer müssen offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen schriftlich der
APERCO AG anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen.
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die vollumfängliche
Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den
Zeitpunkt der Feststellung und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
- Die APERCO AG übernimmt keine Gewähr für die Verträglichkeit gelieferter Software mit irgendwelchen
anderen Programmen oder Hardwarebestandteilen, sofern dies nicht im Rahmen individualvertraglicher Regelung
schriftlich vereinbart wird.
§ 10 Verjährung
Ansprüche der APERCO AG auf Werklohn verjähren in fünf Jahren. Ebenso verjährt der Anspruch der APERCO AG
als Verkäufer in fünf Jahren.
§ 11 Haftungsbeschränkungen
- Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der APERCO AG auf den nach der
Art des Werkes vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden, maximal jedoch auf
den Auftragswert. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter
der APERCO AG oder ihrer Erfüllungsgehilfen.
- Gegenüber Unternehmern haftet die APERCO AG bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher
Vertragspflichten nicht.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Auftraggebers aus Produkthaftung.
Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei der APERCO AG zurechenbaren Körper- und
Gesundheitsschäden oder bei der APERCO AG zurechenbarem Verlust des Lebens des Auftraggebers.
§ 12 Eigentumsvorbehalt
- Die APERCO AG behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Lizenzen bzw. Werken bis zum
Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber bzw. Kunden vor. Dies gilt auch
für etwaige Refinanzierungs- und Umkehrwechsel.
- Eine etwaige Rücknahme der Leistungen bzw. Lieferungen durch die APERCO AG erfolgt immer nur
sicherheitshalber; es liegt darin, auch wenn nachträglich Teilzahlungen gestattet wurden, kein Rücktritt
vom Vertrag.
- Der Auftraggeber bzw. Kunde ist verpflichtet, der APERCO AG jeden Wechsel seines Geschäftssitzes oder
Wohnsitzes unverzüglich anzuzeigen, solange noch Forderungen wegen gelieferter Waren oder erbrachter
Leistungen offen stehen.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Die Rechtsbeziehungen zwischen der APERCO AG und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Übereinkommen über Verträge über internationalen Warenkauf findet keine
Anwendung.
- Die APERCO AG ist berechtigt, die im Zusammenhang mit dieser Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im
Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Bayreuth.
Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung
ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
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